Klassen B / B96 / BE
Für den Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie:
- einen Nachweis über die Sofortmaßnahmen am Unfallort
- einen gültigen Personalausweis
- ein aktuelles Biometrisches Passbild
- einen Sehtest (nicht älter als ½ Jahr)
Wichtig: bei Anmeldung ist die Grundgebühr für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen zu zahlen.
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge
(außer AM, A1, A2, A)
• bis 3500 kg
• bis 8 Personen - außer dem Fahrer
Auch mit Anhänger
• bis 750 kg
• über 750 kg - Kombination max. 3500 kg
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
• beim "Begleiteten Fahren"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
oder vergleichbaren Beruf
Eingeschlossen:
AM / L
Bemerkungen:
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung.
Fahrzeugart
Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
• über 750 kg - Kombination max.4250 kg
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
• beim "Begleiteten Fahren"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbaren Beruf
Eingeschlossen:
AM / L
Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung
Fahrzeugart
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
• bis 3550 kg
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
• beim "Begleiteten Fahren"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbaren Beruf
Eingeschlossen:
AM / L
Bemerkungen:
Erwerb durch praktische Prüfung
Fahrerlaubnis ab 17 Jahren
Möchten Sie die Fahrerlaubnis B ab 17 Jahre benötigen Sie zusätzlich noch von jeder Begleitperson eine Kopie der Fahrerlaubnis (Achtung hier wird das Punktekonto überprüft) sowie die bei uns erhältlichen Anlagen "1 + 2".
Antragsbearbeitung ca. 3 - 4 Wochen
Ist der Antrag ausgefüllt und liegen alle Bescheinigungen vor kann dieser kostenpflichtig beim Amt eingereicht werden. Für die Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren wird zusätzlich eine Gebühr pro Begleitperson erhoben, zzgl der Gebühr für den Führerschein.
Die Antragsbearbeitung dauert ca. 3-4 Wochen.
Gebührenzahlkarte
Danach erhalten Sie ein Schreiben vom TÜV- Rheinland zusammen mit einer Gebührenzahlkarte. Bitte überweisen Sie diese Gebühren mindestens 14 Tage vor der theoretischen bzw. praktischen Prüfung, da Sie andernfalls von der Prüfung ausgeschlossen werden können. Eine Barzahlung ist nur bei der theoretischen Prüfung möglich.
Theoretische Grundausbildung
- 12 Doppelstunden 90 min. Grundstunden alle Klassen bei Ersterwerb
- 2 Doppelstunden 90 min. speziell für B / AM
- 4 Doppelstunden 90 min. speziell für A / A1 / A2
Theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland
Die zu leistenden Theoriestunden richten sich auch nach einer evtl. bereits erworbenen Fahrerlaubnis und können ggf. geringer sein. Haben Sie alle Pflichtstunden erfüllt erhalten Sie von uns eine Ausbildungsbescheinigung, mit der Sie die theoretische Prüfung beim Tüv- Rheinland ablegen können. Hier ist eine Gebühr von 20,83 € direkt an den Tüv Rheinland zu leisten.
Zur Theoretischen Prüfung sollten Sie die Ausbildungsbescheinigung, Ihren gültigen Ausweis und einen Kugelschreiber mitnehmen. Die Prüfung wird beim Tüv ausschließlich am PC durchgeführt.
Praktische Ausbildung
Mit der praktischen Ausbildung kann nach der sechsten (6) Theoriestunde begonnen werden, vorausgesetzt der Antrag zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ist beim Amt gestellt.