Klassen B / B96 / BE

Für den Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie:

  • einen Nachweis über die Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • einen gültigen Personalausweis
  • ein aktuelles Biometrisches Passbild
  • einen Sehtest (nicht älter als ½ Jahr)

Wichtig: bei Anmeldung ist die Grundgebühr für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen zu zahlen.

B

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge
(außer AM, A1, A2, A)
• bis 3500 kg
• bis 8 Personen - außer dem Fahrer

Auch mit Anhänger
• bis 750 kg
• über 750 kg - Kombination max. 3500 kg

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
• beim "Begleiteten Fahren"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  oder vergleichbaren Beruf

Eingeschlossen:
AM / L

Bemerkungen:
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung.

B96

Fahrzeugart

Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger

• über 750 kg - Kombination max.4250 kg

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
• beim "Begleiteten Fahren"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbaren Beruf

Eingeschlossen:
AM / L

Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung

BE

Fahrzeugart

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B

mit (Sattel-) Anhänger
• bis 3550 kg

Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
• beim "Begleiteten Fahren"
• bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbaren Beruf

Eingeschlossen:
AM / L

Bemerkungen:
Erwerb durch praktische Prüfung

Fahrerlaubnis ab 17 Jahren

Möchten Sie die Fahrerlaubnis B ab 17 Jahre benötigen Sie zusätzlich noch von jeder Begleitperson eine Kopie der Fahrerlaubnis (Achtung hier wird das Punktekonto überprüft) sowie die bei uns erhältlichen Anlagen "1 + 2".

Antragsbearbeitung ca. 3 - 4 Wochen

Ist der Antrag ausgefüllt und liegen alle Bescheinigungen vor kann dieser kostenpflichtig beim Amt eingereicht werden. Für die Fahrerlaubnisklasse B ab 17 Jahren wird zusätzlich eine Gebühr pro Begleitperson erhoben, zzgl der Gebühr für den Führerschein.

Die Antragsbearbeitung dauert ca. 3-4 Wochen.

Gebührenzahlkarte

Danach erhalten Sie ein Schreiben vom TÜV- Rheinland zusammen mit einer Gebührenzahlkarte. Bitte überweisen Sie diese Gebühren mindestens 14 Tage vor der theoretischen bzw. praktischen Prüfung, da Sie andernfalls von der Prüfung ausgeschlossen werden können. Eine Barzahlung ist nur bei der theoretischen Prüfung möglich.

Theoretische Grundausbildung

  • 12 Doppelstunden 90 min. Grundstunden alle Klassen bei Ersterwerb
  • 2 Doppelstunden 90 min. speziell für B / AM
  • 4 Doppelstunden 90 min. speziell für A / A1 / A2

Theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland

Die zu leistenden Theoriestunden richten sich auch nach einer evtl. bereits erworbenen Fahrerlaubnis und können ggf. geringer sein. Haben Sie alle Pflichtstunden erfüllt erhalten Sie von uns eine Ausbildungsbescheinigung, mit der Sie die theoretische Prüfung beim Tüv- Rheinland ablegen können. Hier ist eine Gebühr von 20,83 € direkt an den Tüv Rheinland zu leisten.

Zur Theoretischen Prüfung sollten Sie die Ausbildungsbescheinigung, Ihren gültigen Ausweis und einen Kugelschreiber mitnehmen. Die Prüfung wird beim Tüv ausschließlich am PC durchgeführt.

Praktische Ausbildung

Mit der praktischen Ausbildung kann nach der sechsten (6) Theoriestunde begonnen werden, vorausgesetzt der Antrag zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ist beim Amt gestellt.

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